Infos für Hundebesitzer*
In der Gemeinde ist die An- und Abmeldung von Hunden ein unerlässlicher Schritt, um ein geordnetes Miteinander von Mensch und Tier zu gewährleisten. Hier sind einige Punkte, die ihr als Hundebesitzer beachten sollten:
1. An- und Abmeldung
Die An- und Abmeldung von Hunden erfolgt über Formulare, die auf der offiziellen Gemeinde-Homepage bereitgestellt werden. Dieser einfache bürokratische Schritt ist entscheidend, um den Überblick zu behalten und im Bedarfsfall schnell handeln zu können.
Info: Die Jahresgebühr für einen Hund € 75,- und für jeden weiteren € 150,-. Diese Gebühr wird im 3. Quartal vorgeschrieben.
2. Sachkundenachweis:
Durch eine Novellierung des Landespolizeigesetzes verlautbart im LGBLA TI-20200127_5, die ab 28.1.2020 in Kraft getreten ist, müssen zukünftig alle Ersthundehalter bei erstmaliger Anmeldung eines Hundes bei der Behörde ab 1.10.2020 einen Sachkundenachweis erbringen.
Dieser Nachweis bestätigt, dass der Halter über ausreichende Kenntnisse bezüglich der Bedürfnisse und des Verhaltens von Hunden verfügt.
3. Kostenfreie Eintragung in die Tierdatenbank:
Eine positive Entwicklung ist, dass die Gemeinde die Hunde kostenfrei in die Tierdatenbank einträgt. Dieser Service erleichtert nicht nur die Identifizierung von Tieren, sondern fördert auch die Transparenz im Umgang mit der Hundepopulation.
4. Meldung im Todesfall des Hundes:
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Meldung im Todesfall des Hundes. Auch wenn es ein emotional schwieriger Moment ist, ist die Information für die Gemeinde von Bedeutung, um die Tierdatenbank auf dem neuesten Stand zu halten und unnötige Anfragen zu vermeiden.
Info: Die Gebühren werden bis zur tatsächlichen Abmeldung vorgeschrieben.